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   BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 455/01   

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https://dejure.org/2002,8933
BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 455/01 (https://dejure.org/2002,8933)
BVerfG, Entscheidung vom 05.02.2002 - 2 BvR 455/01 (https://dejure.org/2002,8933)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Februar 2002 - 2 BvR 455/01 (https://dejure.org/2002,8933)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichend begründetem fachgerichtlichen Rechtsmittel - Berufungszulassung wegen Nichtgewährung rechtlichen Gehörs (§ 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG 1992 iVm § 138 Nr 3 VwGO) bei handgreiflich unrichtiger, unvertretbarer Handhabung von ...

  • Wolters Kluwer

    Einstellungsbeschluss - Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung - Zulässigkeit - Berufung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; AsylVfG § 81; ; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3; ; VwGO § 138 Nr. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschöpfung des Rechtswegs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Minden, 05.01.2001 - 5 K 4074/99
    Auszug aus BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 455/01
    b) das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 5. Januar 2001 - 5 K 4074/99.A -,.

    c) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 21. November 2000 - 5 K 4074/99.A -.

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 455/01
    Die Verfassungsbeschwerde, der keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt, ist mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht zur Entscheidung anzunehmen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 455/01
    Die Verfassungsbeschwerde gegen den Einstellungsbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 21. November 2000 und dessen Urteil vom 5. Januar 2001 ist unzulässig, weil ihr der Grundsatz der Subsidiarität dieses außerordentlichen Rechtsbehelfs (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 70, 180 ) entgegen steht.
  • BVerfG, 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung - Nicht

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 455/01
    Der Beschwerdeführer hat es unterlassen, seinen Berufungszulassungsantrag auf einen - nunmehr auch mit dem Vorbringen der Verfassungsbeschwerde erstmals geltend gemachten - nicht völlig aussichtslosen Zulassungsgrund zu stützen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 1996 - 2 BvR 1753/96 -, AuAS 1997, S. 6 ).
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 455/01
    Die Verfassungsbeschwerde gegen den Einstellungsbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 21. November 2000 und dessen Urteil vom 5. Januar 2001 ist unzulässig, weil ihr der Grundsatz der Subsidiarität dieses außerordentlichen Rechtsbehelfs (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 70, 180 ) entgegen steht.
  • VGH Hessen, 03.07.1996 - 13 UZ 2749/95

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer gerichtlichen Betreibensaufforderung im

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 455/01
    In der Rechtsprechung (vgl. HessVGH, Beschluss vom 3. Juli 1996 - 13 UZ 2749/95 -, AuAS 1996, S. 261 ) wird vertreten, dass eine handgreiflich unrichtige und offensichtlich mit dem Gesetz und seiner Zielsetzung unvereinbare Anwendung des § 81 AsylVfG angesichts der unmittelbaren Grundrechtsrelevanz des Rechtsgebiets (Art. 16a GG) und im Hinblick auf die erheblich über eine bloße Präklusion hinausgehenden Konsequenzen des § 81 AsylVfG mit der aus Art. 103 Abs. 1 GG rührenden Verpflichtung des Gerichts zur Gewährung rechtlichen Gehörs nicht mehr vereinbar ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2023 - A 12 S 567/22

    Erlass einer asylverfahrensrechtlichen Betreibensaufforderung; Belehrung in der

    In diesem Fall bliebe nämlich das gesamte Asylvorbringen des Klägers unter Verstoß gegen das Gebot zur Gewährung ausreichenden rechtlichen Gehörs unberücksichtigt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.03.2019 - 2 BvR 367/19 -, juris Rn. 24, und vom 05.02.2002 - 2 BvR 455/01 -, juris Rn. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.06.2023 - 10 A 787/21.A -, juris Rn. 5; zur Parallelvorschrift des § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 07.07.2005 - 10 BN 1.05 -, juris Rn. 4, und vom 05.07.2000 - 8 B 119.00 -, juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2018 - A 12 S 1286/18

    Verletzung des gerichtlichen Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs durch

    Zwar ist jedenfalls eine handgreiflich unrichtige und offensichtlich mit dem Gesetz und seiner Zielsetzung unvereinbare Anwendung des § 81 AsylG eine Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs darstellen (BVerfG, Beschluss vom 05.02.2002 - 2 BvR 455/01 - juris Rn. 2; Hessischer VGH, Beschluss vom 03.07.1996 - 13 UZ 2749/95 - juris Rn. 12; siehe auch BVerwG, Beschluss zum 12.04.2001 - 8 B 2.01 - juris, wonach dann, wenn mit der Divergenzrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO die fehlerhafte Anwendung einer prozessualen Vorschrift gerügt wird, darin zugleich die Rüge eines Verfahrensmangels nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO liegt).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2023 - 10 A 787/21

    Unzulässigkeit einer auf die Verletzung rechtlichen Gehörs basierende

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. März 2019 - 2 BvR 367/19 -, juris Rn. 24, und vom 5. Februar 2002 - 2 BvR 455/01 -, juris Rn. 2; siehe zu § 92 Abs. 2 VwGO a. F. auch BVerwG, Beschlüsse vom 12. April 2001 - 8 B 2.01 -, juris Rn. 5, und vom 5. Juli 2000 - 8 B 119.00 -, juris Rn. 2 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2022 - 11 A 1434/21

    Klagerücknahmefiktion wegen unterlassener Klagebegründung für längeren Zeitraum

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 2002 - 2 BvR 455/01 -, juris, Rn. 2; Hess. VGH, Beschluss vom 3. Juli 1996 - 13 UZ 2749/95 -, juris, Rn. 4, 12; siehe zu § 92 Abs. 2 VwGO a. F. auch BVerwG, Beschluss vom 12. April 2001 - 8 B 2.01 -, juris, Rn. 5.
  • VGH Bayern, 27.07.2021 - 9 ZB 21.31031

    Anforderungen an die Verletzung rechtlichen Gehörs

    Dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Hinblick auf die Anwendung des § 81 AsylG handgreiflich unrichtig und offensichtlich mit dem Gesetz und seiner Zielsetzung unvereinbar und deshalb ausnahmsweise mit der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs nicht mehr vereinbar wäre (vgl. BVerfG, B.v. 5.2.2002 - 2 BvR 455/01 - juris Rn. 2), lässt sich dem Zulassungsvorbringen nicht entnehmen.
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